Vorsorgevollmacht

In der Literatur stößt man auf eine große Vielzahl von Vordrucken zur Vorsorgevollmacht. Ein Blick lohnt sich auf die Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministerium: www.bmj.bund.de

Menschen, die von uns beraten werden, geben wir folgende grundsätzliche Empfehlungen:

Die Vollmacht sollte:

  • eigenständig geschrieben und formuliert sein
  • an Bausteinen orientiert sein
  • mit dem Bevollmächtigten besprochen werden
  • mit den Familienangehörigen und ggfl. mit dem Arzt abgestimmt sein
  • beglaubigt, bei Hauseigentum beurkundet sein
  • mit einer Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kombiniert werden
  • sicher aufbewahrt und hinterlegt werden, der Bevollmächtigte sollte wissen, wo sich die Vollmacht befindet
  • bei der Bundesnotarkammer registriert werden

Sinnvoll ist es, die Patientenvollmacht zu einer konkreten Krankheitssituation zu formulieren. So wird ihnen beispielsweise die Diagnose einer Krebserkrankung unterbreitet. Sie können darauf die verschiedenen Behandlungsmethoden mit den behandelnden Ärzten besprechen und so festlegen, ob Chemo- oder Strahlentherapie erfolgen soll. Zu welchem Zeitpunkt die Behandlung abgebrochen wird und nur noch eine Schmerzmitteltherapie erfolgen soll. Ab wann Lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen.
Wichtig ist es, dass sich in Anbetracht des Todes, der Blickwinkel eines Menschen ändern wird.

Die Patientenverfügung muss eindeutig sein. Es soll keinen Interpretationsspielraum für Bevollmächtigen, Betreuer oder den behandelnden Arzt geben.