Zuständigkeit

Wofür ist ein gesetzlicher Betreuer zuständig ?

Der Betreuer handelt in den vom Gericht festgesetzten Aufgabenkreisen. Der Vormundschaftsrichter prüft auf Grund einer richterlichen Anhörung und eines medizinischen Gutachtens, in  welchen Bereichen der Betreuer für den Betreuten handeln soll.

So zum Bespiel im Bereich der Behörden und Sozialangelegenheiten.
Der Mensch ist nicht in der Lage, Anträge zu stellen. Der Betreuer prüft erst, welche Ansprüche der Mensch hat und stellt dann Anträge auf Rente, Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld.

So zum Beispiel im Bereich der Vermögenssorge
Der Mensch ist nicht in der Lage sein Geld zu verwalten, er kann z.B. aus körperlichen Gebrechen seine Bank nicht mehr erreichen.  Er hat den Überblick über seine Finanzgeschäfte verloren, schließt unsinnige Verträge ab oder überschuldet sich. Der Betreuer verwaltet dann das Vermögen. Er prüft  die Verträge, bezahlt die Rechnungen, teilt evtl. das Geld ein oder betreibt die Schuldenregulierung.

So zum Bespiel in der Gesundheitssorge
Der Mensch kann seinen Willen nicht mehr äußern oder seine gesundheitliche Situation nicht mehr richtig einschätzen. So kann er z.B. dem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt nicht mehr richtig folgen. Der Betreuer spricht mit dem Arzt die Behandlung ab, stimmt evtl. Operationen zu. Der  Arzt ist gegenüber dem Betreuer auskunftspflichtig.

So zum Beispiel im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
Für den Menschen besteht aufgrund seiner Erkrankung einer erhebliche Selbstgefährdung . Zum Bespiel ist die psychische Erkrankung erneut ausgebrochen, der Mensch ist dringend behandlungsbedürftig. Der Betreuer stellt dann für die geschlossene Unterbringung  auf einer psychiatrischen Station eines Krankenhauses einen Antrag bei Gericht. Mit dem Gerichtsbeschluss ist der Betreuer für die Zuführung auf der Station zuständig.